Kontrolle ist besser

Wie jeder Gebrauchsgegenstand benötigen auch Aufzüge die richtige Pflege. Mit einem OSMA-Wartungsvertrag, der Ihren Bedürfnissen entspricht, halten erstklassig ausgebildete Mitarbeiter des zertifizierten OSMA-Instandhaltungs- und Analyseservices Ihre Aufzugsanlage zuverlässig im Blick und in Betrieb.

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Grundlagen

Aufzüge von OSMA sind von Haus aus hochwertige Güter. Sie sind „made in Germany“ und mit einer Fertigungstiefe von mehr als 90 Prozent nach hiesigen Qualitätsstandards in Deutschland produziert. Doch Verschleiß macht auch vor Qualität nicht halt. Der bedarfsgerechte Austausch von Bauteilen sowie die Anpassung einer Aufzugsanlage an den aktuellen Stand der Technik sind unter diesem Aspekt nur vernünftig. Diese Meinung teilt auch der Gesetzgeber und ordnet Aufzugsanlagen gemäß Produktsicherheitsgesetz (§ 2 Nummer 30 ProdSG) in die Kategorie der überwachungsbedürftigen Anlagen.  

Wie und wann überwachungsbedürftige Anlagen zu prüfen sind, regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ähnlich wie beim TÜV für Autos sollen die Sicherheitsuntersuchungen den verlässlichen Betrieb eines Aufzugs zumindest bis zu seiner nächsten Prüfung sicherstellen.

Der regelmäßige Checkup Ihres OSMA-Aufzugs sichert Ihnen als Betreiber zahlreiche Vorteile.

  • Bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten werden Störquellen frühzeitig erkannt
  • Sie vermeiden längere Ausfallzeiten und Reparaturstau
  • Sie sichern die hohe Verfügbarkeit Ihres Aufzugs zum Wohl der Immobiliennutzer
  • Dank maximaler Sicherheit ist Ihr Haftungsrisiko minimiert

OSMA-Aufzüge ist Ihr idealer Partner für die Aufzugsinstandhaltung. Gemäß DIN EN 13015 sind wir ein zertifiziertes Instandhaltungsunternehmen. Darüber hinaus ist unser Servicebereich (wie auch die OSMA-Bereiche Design, Produktion und Montage) nach den DIN-ISO-9001-Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme zertifiziert. Selbstverständlich erfüllen wir auch die Anforderungen an einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Sie haben Fragen zum Instandhaltungsservice von OSMA-Aufzüge? Kontaktieren Sie uns. Hier finden Sie Ihren OSMA-Ansprechpartner.


Verträge

Gerne entsprechen wir mit unseren dreifach gestaffelten Vertragsoptionen Ihrem individuellen Wartungsbedarf. Selbstverständlich umfasst bereits der Grundwartungsvertrag sämtliche sicherheitsrelevanten Prüfungen und die Pflege beweglicher Teile. Zusätzliche Leistungen halten wir für Sie in der Vollunterhaltung bereit.

Grundwartungsvertrag

Unser Vertrag für Wartung und Inspektion nach DIN EN 13015 umfasst unter anderem

  • Sicherheitsüberprüfung der Aufzuganlage, Funktionsprüfungen und Nachstellarbeiten
  • Reinigung von Maschine, Lager, Führungen und der Fahrkorboberseite
  • Ölstandskontrolle an Getriebe, Motor, Aggregat und Schienenölern und Abschmieren beweglicher Teile
  • Überprüfung von Sicherheitsstromkreisen, Geschwindigkeitsbegrenzern, Fangvorrichtungen, Tragorganen, der Türüberwachung und der Notstromversorgung für Kabinenlicht und Notrufsystem
  • Überprüfung der Alarmeinrichtung
  • Hinweise auf Vorsorgereparaturen

Vollunterhaltung

Leistungen der Grundwartung zuzüglich

  • Störungsbeseitigungen inkl. An- und Abfahrt
  • Ersatzteillieferung und -einbau sowie notwendige und vorsorgliche Reparaturarbeiten
  • Motor-, Getriebe- und Hydraulikölwechsel inklusive benötigtem Öl und Altölentsorgung
  • Optional gegen Mehrpreis
    • Belastungsgewichte und andere Prüfmittel
    • Gebühren für die Haupt- und Zwischenprüfungen (ZÜS)
    • Glasreinigung bei Glasaufzügen und transparenten Schachtgerüsten
    • Reinigung der Aufzugs-Betriebsräume
    • Personal und Gebührenübernahme für die Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Nicht inklusive sind Modernisierungen und Umbauten, Schönheitsreparaturen oder die Beseitigung von Schäden durch Vandalismus und höhere Gewalt.

Fernüberwachung

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, unter bestimmten technischen Voraussetzungen ihren Aufzug aus der Ferne analysieren zu lassen. Über das GSM-Mobilfunknetz werden mindestens einmal wöchentlich alle wichtigen Daten des Aufzugs voll automatisiert durch OSMA-Aufzüge abgerufen, kontrolliert und dokumentiert. Einst durch einen Aufzugswärter festgestellt, können mit diesem System mögliche Fehlerquellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Lange Ausfallzeiten des Aufzugs werden reduziert und die Sicherheit der Aufzugsnutzer deutlich erhöht. Und das Beste: Für den Betreiber entfallen die vorgeschriebenen Prüfungen des Aufzugs durch eine beauftragte Person (ehemals Aufzugwärter) gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121.

Hinweis: Bei Einsatz eines Ferndiagnosesystems muss nachgewiesen werden, welche Aufgaben durch das System oder im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung übernommen werden. 


Tätigkeiten

Als Aufzugsbetreiber können Sie sich auf OSMA-Aufzüge als Vertragspartner verlassen. Die gesetzlich vorgesehenen Instandhaltungskontrollen führen unsere versierten Mitarbeiter umfassend, zuverlässig und mit höchstem Sicherheitsbewusstsein aus.

Die Mitarbeiter kontrollieren, ob die Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerk und zu den dazugehörenden Schalteinrichtungen frei und sicher begehbar sind und ob der Triebwerksraum frei von Gegenständen ist. Ferner prüfen die Kontrolleure, ob der Fahrkorb bei geöffneter Schacht- oder Fahrkorbtür abfahren kann. Außerdem stellen sie sicher, dass die Schachttüren sich nicht außerhalb der jeweiligen Entriegelungszone öffnen lassen.

Ihr Augenmerk richten die OSMA-Monteure auch auf die Haltegenauigkeit des Aufzugs und prüfen, ob Fahrkorbwände und -türen sowie die Schachtwand an den Zugangsseiten des Fahrkorbes bei türlosen Kabinen mechanische Schäden aufweisen.

Ferner müssen die Notrufeinrichtung (sofern das Notrufsystem nicht eine automatische Selbstprüfung beinhaltet), der Notbremsschalter, der Tür-Auf-Taster und die Fahrkorbbeleuchtung funktionieren.

Selbstverständlich achten unsere Prüfer im Rahmen der Instandhaltungskontrolle für Ihren Aufzug auch darauf, dass die Hinweise zur Personenbefreiung an der Hauptzugangsstelle lesbar und aktuell sind. Für Ihre Unterlagen protokollieren wir die Kontrolle und deren Ergebnisse und machen Sie auf eventuelle Mängel unverzüglich aufmerksam. Je nach zugrundeliegendem Instandhaltungsvertrag sind neben der Aufzugsinspektion die Beseitigung von Mängeln, die Entstörung, die Ersatzteile und deren Einbau sowie allgemeine Reparaturen Bestandteil unserer Leistungen.

Eine detaillierte Auflistung aller Tätigkeiten finden Sie nach Vertragsart gegliedert im Bereich „Verträge“.


Intervalle

Regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten tragen maßgeblich zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Aufzugsanlagen bei. Natürlich können und sollten stärker frequentierte Aufzüge häufiger unter die Lupe genommen werden als der Aufzug eines kleinen Wohnhauses. Doch die größeren zeitlichen Intervalle für Aufzugsprüfungen gibt der Gesetzgeber verbindlich vor.

Die Paragraphen 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen regeln Umfang und Frequenz der Aufzugsprüfungen verbindlich und präzise. Generell sind Aufzugsanlagen laut Anhang 2, Abschnitt 2 jeweils durch eine zertifizierte Überwachungsstelle (ZÜS) zu nachstehend beschriebenen Anlässen und Zeitpunkten zu prüfen.

  • vor Inbetriebnahme eines Aufzugs
  • nach „prüfpflichtigen Änderungen“

Darüber hinaus legt die Verordnung Intervalle für wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen fest.

  • Hauptprüfung
    Spätestens alle zwei Jahre muss eine zugelassene Überwachungsstelle eine Hauptprüfung vornehmen. Neben der peripheren Elektrik des Aufzugs schauen die Prüfer auf die technischen Unterlagen wie die EG-Konformitätserklärung, den Notfallplan und insbesondere die Plausibilität der Notbefreiungsanleitung. Zur Prüfung gehören auch der Check aller Sicherheitseinrichtungen außerhalb der Aufzugsanlage, wie der Überdrucklüftungsanlage oder der Notstromversorgung in Feuerwehraufzügen.
  • Zwischenprüfung
    Zwischen zwei Hauptprüfungen erfolgt jeweils eine Zwischenprüfung. Diese beinhaltet einen Teil des Umfangs der Hauptprüfung und soll gewährleisten, dass sich die Aufzugsanlage generell in einem Zustand befindet, in dem sie sicher verwendet werden kann.

Die OSMA-Aufzüge GmbH & Co. KG empfiehlt sich als anerkanntes Instandhaltungsunternehmen gemäß DIN EN 13015 mit einem Qualitätsmanagement im Service gemäß DIN EN ISO 9001 als Ihre erste Instandhaltungs-Instanz.

Ihre Fragen zu Prüfintervallen von Aufzügen beantworten wir gerne. Hier finden Sie Ihren OSMA-Ansprechpartner.


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