Seit über 100 Jahren erforschen, planen und bauen wir Aufzüge, die Menschen sicher und barrierefrei nach Hause bringen.
Mehr über unsSeit 1919. Unser
Partnerschaftsprinzip.
Zuverlässig
Wir versprechen Ihnen größtmögliche Planungssicherheit, indem wir unsere Vereinbarungen exakt einhalten und Ihnen eine Festpreisgarantie zusichern.
Persönlich
Wir versprechen Ihnen einen Ansprechpartner, der Sie auf Wunsch durch Ihre gesamte Planungs- und Bauphase persönlich und vor Ort begleitet.
Flexibel
Wir versprechen Ihnen maximale Flexibilität, indem wir uns etwaigen Änderungen Ihrer Bauplanung anpassen und Sie auf Wunsch aktiv mit Lösungen unterstützen.
Unkompliziert
Wir versprechen Ihnen einen unkomplizierten Prozess, indem wir Ihren Baufortschritt stetig kontrollieren. Dabei setzen wir ausschließlich unsere eigenen Montageteams ein.
Instandhaltung
Läuft und läuft und läuft …
Unsere Aufzüge machen Wohngebäude in Deutschland mobil – und sind dank unseres starken Serviceteams maximal verfügbar. Ein ganzes Leben lang.
Telefonnotrufsystem
Hilfe auf Knopfdruck
Unser Telefonnotrufsystem im GSM-Mobilfunknetz bietet 24/7 Sicherheit im Wohngebäude – und ist zu jeder Tages- und Nachtzeit nur einen Knopfdruck entfernt.
osma-Trainingscenter
Experten am Aufzug
Immer up to date: Neuaufzugsmonteure und Servicetechniker, aber auch externe Fachkräfte bilden wir in unserem hauseigenen osma-Trainingscenter (OTC) aus.
11 DINGE, DIE SIE ALS BETREIBER WISSEN MÜSSEN.
1. Instandhaltung
Beauftragen Sie nur ein nach DIN EN 13015 zertifiziertes Aufzugsunternehmen mit der Instandhaltung Ihres Aufzugs. Die Verpflichtung, den Aufzug regelmäßig kontrollieren und überprüfen zu lassen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.
2. Zugang zur Anlage
Stellen Sie sicher, dass das Instandhaltungsunternehmen jederzeit Zugang zu allen Teilen des Aufzugs hat, um eventuelle Personenbefreiungen durchführen zu können. Alle Zugänge müssen frei begehbar und ausreichend beleuchtet sein.
3. Notrufsystem
Stellen Sie sicher, dass ein aktives Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert und funktionsfähig ist. Kann die Funktionstüchtigkeit nicht gewährleistet werden, muss der Aufzug bis zur Wiederherstellung außer Betrieb genommen werden. Hinweis: Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss seit 2020 jeder Aufzug mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein.
4. Fehler, Gefahr, außergewöhnliches Verhalten
Sollten Sie gefährliche Zustände an Ihrem Aufzug feststellen, so nehmen Sie den Aufzug unverzüglich außer Betrieb und informieren Sie Ihr Instandhaltungsunternehmen.
5. Änderungen
Beachten Sie, dass technische Änderungen an Ihrem Aufzug dazu führen können, dass die geänderten Anlagenteile dem Stand der Technik entsprechen müssen. Bedenken Sie bitte auch, dass eine solche Änderung eine erneute Gefährdungsbeurteilung und eine anschließende Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach sich ziehen kann. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.