Seit 1919. Unser
Partnerschaftsprinzip.

Zuverlässig

Wir versprechen Ihnen größtmögliche Planungssicherheit, indem wir unsere Vereinbarungen exakt einhalten und Ihnen eine Festpreisgarantie zusichern.

Persönlich

Wir versprechen Ihnen einen Ansprechpartner, 
der Sie auf Wunsch durch Ihre gesamte Planungs- 
und Bauphase persönlich und vor Ort begleitet.

Flexibel

Wir versprechen Ihnen maximale Flexibilität, indem wir 
uns etwaigen Änderungen Ihrer Bauplanung anpassen und Sie auf Wunsch aktiv mit Lösungen unterstützen.

Unkompliziert

Wir versprechen Ihnen einen unkomplizierten Prozess, 
indem wir Ihren Baufortschritt stetig kontrollieren. Dabei setzen wir ausschließlich unsere eigenen Montageteams ein.

Instandhaltung

Läuft und läuft und läuft …

Unsere Aufzüge machen Wohngebäude in Deutschland mobil – und sind dank unseres starken Serviceteams maximal verfügbar. Ein ganzes Leben lang.

Telefonnotrufsystem

Hilfe auf Knopfdruck

Unser Telefonnotrufsystem im GSM-Mobilfunknetz bietet 24/7 Sicherheit im Wohngebäude – und ist zu jeder Tages- und Nachtzeit nur einen Knopfdruck entfernt.

osma-Trainingscenter

Experten am Aufzug

Immer up to date: Neuaufzugsmonteure und Servicetechniker, aber auch externe Fachkräfte bilden wir in unserem hauseigenen osma-Trainingscenter (OTC) aus.

11 DINGE, DIE SIE ALS BETREIBER WISSEN MÜSSEN.

1. Instandhaltung

Beauftragen Sie nur ein nach DIN EN 13015 zertifiziertes Aufzugsunternehmen mit der Instandhaltung Ihres Aufzugs. Die Verpflichtung, den Aufzug regelmäßig kontrollieren und überprüfen zu lassen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.

2. Zugang zur Anlage

Stellen Sie sicher, dass das Instandhaltungsunternehmen jederzeit Zugang zu allen Teilen des Aufzugs hat, um eventuelle Personenbefreiungen durchführen zu können. Alle Zugänge müssen frei begehbar und ausreichend beleuchtet sein.

3. Notrufsystem

Stellen Sie sicher, dass ein aktives Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert und funktionsfähig ist. Kann die Funktionstüchtigkeit nicht gewährleistet werden, muss der Aufzug bis zur Wiederherstellung außer Betrieb genommen werden. Hinweis: Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss seit 2020 jeder Aufzug mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein.

4. Fehler, Gefahr, außergewöhnliches Verhalten

Sollten Sie gefährliche Zustände an Ihrem Aufzug feststellen, so nehmen Sie den Aufzug unverzüglich außer Betrieb und informieren Sie Ihr Instandhaltungsunternehmen.

5. Änderungen

Beachten Sie, dass technische Änderungen an Ihrem Aufzug dazu führen können, dass die geänderten Anlagenteile dem Stand der Technik entsprechen müssen. Bedenken Sie bitte auch, dass eine solche Änderung eine erneute Gefährdungsbeurteilung und eine anschließende Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach sich ziehen kann. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.