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Grundlagen
Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, Vorschriften und Normen nimmt in Deutschland und Europa die Betreiber von Aufzugsanlagen in die Pflicht, für die Sicherheit ihrer Aufzüge zu sorgen. Neben den verschiedenen persönlichen Motiven für eine Aufzugsmodernisierung treiben vor allem neue oder angepasste Vorschriften und rechtliche Rahmenbedingungen die Modernisierung von Aufzügen voran.
Maßgeblich für den technischen Status quo von Aufzügen ist die Betriebssicherheitsverordnung, zuletzt novelliert im Juni 2015. Nach einer Übergangsfrist müssen etwa Bestandsanlagen über ein Notrufsystem verfügen, wie es bei neu installierten Aufzügen längst Standard ist. Die nächste Verschärfung steht bereits bevor. Mit den neuen europäischen Aufzugsnormen EN 81-20 und EN 81-50 steigen ab September 2017 die Anforderungen für neu installierte Aufzüge.
Während die EN 81-50 definiert, wie Komponenten von Aufzügen und Aufzugsanlagen getestet werden sollen, gibt die EN 81-20 verbindliche Vorgaben unter anderem für die Aufzugskonstruktion und die technischen Merkmale von Aufzügen. Der Norm entsprechend gehören künftig ein engmaschigerer Lichtvorhang im Türbereich, festere Kabinenwände und transparente Schachtwände aus robustem Verbundsicherheitsglas zu den neuen Aufzugstandards.
Selbstverständlich behalten wir bei OSMA die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie im Blick und nehmen bereits in unseren aktuellen Aufzügen viele kommende Standards vorweg. Ihnen als Betreiber von OSMA-Aufzügen geben wir damit auf lange Sicht Kosten- und Planungssicherheit.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre aktuelle Aufzugsanlage den derzeitigen Anforderungen entspricht, wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen OSMA-Ansprechpartner. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Downloads
- Modernisierung und Nachrüstung (pdf, 2 MB)
- Verantwortung und Pflichten (pdf, 2 MB)