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Verträge
Gerne entsprechen wir mit unseren dreifach gestaffelten Vertragsoptionen Ihrem individuellen Wartungsbedarf. Selbstverständlich umfasst bereits der Grundwartungsvertrag sämtliche sicherheitsrelevanten Prüfungen und die Pflege beweglicher Teile. Zusätzliche Leistungen halten wir für Sie in der Vollunterhaltung bereit.
Grundwartungsvertrag
Unser Vertrag für Wartung und Inspektion nach DIN EN 13015 umfasst unter anderem
- Sicherheitsüberprüfung der Aufzuganlage, Funktionsprüfungen und Nachstellarbeiten
- Reinigung von Maschine, Lager, Führungen und der Fahrkorboberseite
- Ölstandskontrolle an Getriebe, Motor, Aggregat und Schienenölern und Abschmieren beweglicher Teile
- Überprüfung von Sicherheitsstromkreisen, Geschwindigkeitsbegrenzern, Fangvorrichtungen, Tragorganen, der Türüberwachung und der Notstromversorgung für Kabinenlicht und Notrufsystem
- Überprüfung der Alarmeinrichtung
- Hinweise auf Vorsorgereparaturen
Vollunterhaltung
Leistungen der Grundwartung zuzüglich
- Störungsbeseitigungen inkl. An- und Abfahrt
- Ersatzteillieferung und -einbau sowie notwendige und vorsorgliche Reparaturarbeiten
- Motor-, Getriebe- und Hydraulikölwechsel inklusive benötigtem Öl und Altölentsorgung
- Optional gegen Mehrpreis
- Belastungsgewichte und andere Prüfmittel
- Gebühren für die Haupt- und Zwischenprüfungen (ZÜS)
- Glasreinigung bei Glasaufzügen und transparenten Schachtgerüsten
- Reinigung der Aufzugs-Betriebsräume
- Personal und Gebührenübernahme für die Prüfung elektrischer Anlagen nach BGV A3
Nicht inklusive sind Modernisierungen und Umbauten, Schönheitsreparaturen oder die Beseitigung von Schäden durch Vandalismus und höhere Gewalt.
Fernwartung
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, unter bestimmten technischen Voraussetzungen ihren Aufzug aus der Ferne analysieren zu lassen. Über einen Festnetzanschluss werden mindestens einmal wöchentlich alle wichtigen Daten des Aufzugs voll automatisiert durch OSMA-Aufzüge abgerufen, kontrolliert und dokumentiert. Einst durch einen Aufzugswärter festgestellt, können mit diesem System mögliche Fehlerquellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Lange Ausfallzeiten des Aufzugs werden reduziert und die Sicherheit der Aufzugsnutzer deutlich erhöht. Und das Beste: Für den Betreiber entfallen die vorgeschriebenen Prüfungen des Aufzugs durch eine beauftragte Person (ehemals Aufzugwärter) gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121.
Hinweis: Bei Einsatz eines Ferndiagnosesystems muss nachgewiesen werden, welche Aufgaben durch das System oder im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltung übernommen werden.
Downloads
- Instandhaltung und Analyse (pdf, 1 MB)
- Verantwortung und Pflichten (pdf, 2 MB)