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Tätigkeiten
Als Aufzugsbetreiber können Sie sich auf OSMA-Aufzüge als Vertragspartner verlassen. Die gesetzlich vorgesehenen Instandhaltungskontrollen führen unsere versierten Mitarbeiter umfassend, zuverlässig und mit höchstem Sicherheitsbewusstsein aus.
Die Mitarbeiter kontrollieren, ob die Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerk und zu den dazugehörenden Schalteinrichtungen frei und sicher begehbar sind und ob der Triebwerksraum frei von Gegenständen ist. Ferner prüfen die Kontrolleure, ob der Fahrkorb bei geöffneter Schacht- oder Fahrkorbtür abfahren kann. Außerdem stellen sie sicher, dass die Schachttüren sich nicht außerhalb der jeweiligen Entriegelungszone öffnen lassen.
Ihr Augenmerk richten die OSMA-Monteure auch auf die Haltegenauigkeit des Aufzugs und prüfen, ob Fahrkorbwände und -türen sowie die Schachtwand an den Zugangsseiten des Fahrkorbes bei türlosen Kabinen mechanische Schäden aufweisen.
Ferner müssen die Notrufeinrichtung (sofern das Notrufsystem nicht eine automatische Selbstprüfung beinhaltet), der Notbremsschalter, der Tür-Auf-Taster und die Fahrkorbbeleuchtung funktionieren.
Selbstverständlich achten unsere Prüfer im Rahmen der Instandhaltungskontrolle für Ihren Aufzug auch darauf, dass die Hinweise zur Personenbefreiung an der Hauptzugangsstelle lesbar und aktuell sind. Für Ihre Unterlagen protokollieren wir die Kontrolle und deren Ergebnisse und machen Sie auf eventuelle Mängel unverzüglich aufmerksam. Je nach zugrundeliegendem Instandhaltungsvertrag sind neben der Aufzugsinspektion die Beseitigung von Mängeln, die Entstörung, die Ersatzteile und deren Einbau sowie allgemeine Reparaturen Bestandteil unserer Leistungen.
Eine detaillierte Auflistung aller Tätigkeiten finden Sie nach Vertragsart gegliedert im Bereich „Verträge“.
Downloads
- Instandhaltung und Analyse (pdf, 1 MB)
- Verantwortung und Pflichten (pdf, 2 MB)