Kontrolle ist besser

Wie jeder Gebrauchsgegenstand benötigen auch Aufzüge die richtige Pflege. Mit einem OSMA-Wartungsvertrag, der Ihren Bedürfnissen entspricht, halten erstklassig ausgebildete Mitarbeiter des zertifizierten OSMA-Instandhaltungs- und Analyseservices Ihre Aufzugsanlage zuverlässig im Blick und in Betrieb.

Sie befinden sich hier: Startseite | Instandhaltung | Intervalle

Intervalle

Regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten tragen maßgeblich zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Aufzugsanlagen bei. Natürlich können und sollten stärker frequentierte Aufzüge häufiger unter die Lupe genommen werden als der Aufzug eines kleinen Wohnhauses. Doch die größeren zeitlichen Intervalle für Aufzugsprüfungen gibt der Gesetzgeber verbindlich vor.

Die Paragraphen 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen regeln Umfang und Frequenz der Aufzugsprüfungen verbindlich und präzise. Generell sind Aufzugsanlagen laut Anhang 2, Abschnitt 2 jeweils durch eine zertifizierte Überwachungsstelle (ZÜS) zu nachstehend beschriebenen Anlässen und Zeitpunkten zu prüfen.


  • vor Inbetriebnahme eines Aufzugs
  • nach „prüfpflichtigen Änderungen“

Darüber hinaus legt die Verordnung Intervalle für wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen fest.

  • Hauptprüfung

    Spätestens alle zwei Jahre muss eine zugelassene Überwachungsstelle eine Hauptprüfung vornehmen. Neben der peripheren Elektrik des Aufzugs schauen die Prüfer auf die technischen Unterlagen wie die EG-Konformitätserklärung, den Notfallplan und insbesondere die Plausibilität der Notbefreiungsanleitung. Zur Prüfung gehören auch der Check aller Sicherheitseinrichtungen außerhalb der Aufzugsanlage, wie der Überdrucklüftungsanlage oder der Notstromversorgung in Feuerwehraufzügen.
  • Zwischenprüfung
    Zwischen zwei Hauptprüfungen erfolgt jeweils eine Zwischenprüfung. Diese beinhaltet einen Teil des Umfangs der Hauptprüfung und soll gewährleisten, dass sich die Aufzugsanlage generell in einem Zustand befindet, in dem sie sicher verwendet werden kann.

Die OSMA-Aufzüge GmbH & Co. KG empfiehlt sich als anerkanntes Instandhaltungsunternehmen gemäß DIN EN 13015 mit einem Qualitätsmanagement im Service gemäß DIN EN ISO 9001 als Ihre erste Instandhaltungs-Instanz.

Ihre Fragen zu Prüfintervallen von Aufzügen beantworten wir gerne. Hier finden Sie Ihren OSMA-Ansprechpartner.


Downloads